Cookie Consent by TermsFeed

Quellensteuer-Revision 2021

30. Januar 2021

Ausgangslage

Am 15. Dezember 2016 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Im April 2018 wurde die Quellensteuerverordnung publiziert. Am 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern publiziert.

Seit dem 1.1.2021 ist die Revision der Quellensteuern in Kraft. Sie bringt einige substanzielle Änderungen mit sich.

Was ändert sich? – das Wichtigste auf einen Blick

  • Quellsteuerpflichtiges Einkommen wird praktisch einheitlich definiert
  • Vereinheitlichung der Tarifcodeanwendung
  • Vereinheitlichung der Quellensteuerberechnung innerhalb von Kantonen im Monats- bzw. Jahresmodell
  • Einheitliche Satzbestimmung für unregelmässige Stundenlöhner
  • Wegfall der Tarifkorrektur – Voraussetzungen für eine nachträgliche ordentliche Veranlagung wurden angepasst und erweitert
  • Neu muss der Arbeitgeber mit allen anspruchsberechtigten Kantonen separat abrechnen
  • Anwendung des QST-Codes D (Nebenerwerb) entfällt für den Arbeitergeber – bei mehreren Teilzeittätigkeiten (auch Ersatzleistungen) kommt nun eine komplexe Einkommenshochrechnung zur Anwendung
  • Quellensteuersatz für den 13. Monatslohn im Monatsmodell muss neu mit Hilfe einer Spezialberechnungsformel bestimmt werden
  • Bezugsprovision wurde auf 1-2 % reduziert
  • Verankerung der Quellensteuerpflicht für den faktischen Arbeitgeber und für den unzulässigen Personalverleih aus dem Ausland
  • Bestimmungen für Künstler und Sportler mit Wohnsitz im Ausland wurden präzisiert und angepasst

Wichtige Änderungen im Detail

Wegfall der Tarifkorrektur – nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV)

Bis anhin werden quellensteuerpflichtige Ansässige (Wohnsitz/Aufenthalt in der Schweiz) obligatorisch im NOV besteuert, wenn ihr Bruttoeinkommen über CHF 120’000.- liegt oder übrige nicht quellensteuerpflichtige Einkünfte/Vermögen verfügen. Da neu die Tarifkorrektur wegfällt, können Ansässige, welche die Voraussetzungen der obligatorischen NOV nicht erfüllen, dennoch auf Antrag im NOV besteuert werden. Hierbei wird die NOV bis am 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres beantragt oder die Neuberechnung der Quellensteuern angefordert. Ein einmal form- und fristgerecht gestellter Antrag kann nicht zurückgezogen werden und ist bindend. Zudem wird auch in den Folgejahren (bis zum Ende der Quellensteuerpflicht) von Amtes wegen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung durchgeführt. Je nach Wohnsitzgemeinde kann sich das positiv oder negativ auswirken.

Auch quasi-ansässige Personen, d.h. Personen, welche im Ausland leben, aber in der Schweiz arbeiten, können eine NOV anfordern. Bedingung ist, dass mindestens 90% der weltweit erzielten Bruttoeinkünfte in der Schweiz erzielt werden. Zu den Bruttoeinkünften zählen in einer Ehe auch die Einkünfte des Partners. Ein Antrag auf NOV muss hier jährlich gestellt werden.

Abrechnung der Quellensteuer seitens Arbeitgeber

Wesentlichste Änderung beim Arbeitgeber ist, dass er künftig zwingend mit dem zuständigen Kanton am Wohnsitz des Arbeitnehmers abrechnen muss. Es ist nicht mehr zulässig, alle quellenbesteuerten Arbeitnehmer im Sitzkanton des Unternehmens abzurechnen. Altrechtliche Steuerrulings, die den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen, sind ab der Steuerperiode 2021 wirkungslos.

Fazit

Aufgrund des Auftrags des Gesetzgebers an die Kantone mit der Quellensteuer einheitlich zu verfahren, wurde auch das Kreisschreiben KS 45 recht komplex. Auch wenn es in den meisten Fällen brauchbare Antworten liefert, räumt es nicht alle Unklarheiten oder Widersprüche aus. Die Komplexität ist darauf zurückzuführen, die Quellensteuer so nah wie möglich an die ordentliche Besteuerung heranzuführen. Es entsteht der Eindruck, dass Quellensteuerpflichtige möglichst keinen Vorteil gegenüber ordentlich besteuerten Personen erhalten sollen. An vielen Stellen verweist die ESTV darauf, dass der Steuerpflichtige die Quellensteuer bis 31. März des Folgejahres überprüfen lassen kann. Die Quellensteuer ist unbestritten ein hoch komplexes Thema und die gesetzlichen Grundlagen wurden innerhalb eines engen Korsetts revidiert. Die ersten Jahre der Anwendung werden zeigen, wie praxistauglich das KS 45 tatsächlich ist.

Gerne beraten wir Sie bei der Analyse Ihres Handlungsbedarfs, unterstützen Sie bei der konkreten Umsetzung oder prüfen weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung.

Quelle: PWC, Kreisschreiben Nr. 45

Newsletter Anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren Sie mehr rund um das Thema Steuern, Unternehmensbewertung & Digitalisierung im Treuhandbereich!

Weitere empfohlene Beiträge
Ab 2019 sind Lotto- und Toto-Gewinne bis 1 Million Franken steuerfrei

In der Volksabstimmung vom 10.06.2018 hatte sich das Volk für das neue Geldspielgesetz entschieden. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind am 01.01.2019 in Kraft getreten. Das neue Geldspielgesetz ersetzt das Spielbankengesetz aus dem Jahre 1998 und das Lotteriegesetz aus dem Jahre 1923. Das neue Gesetz setzt den Verfassungsartikel über Geldspiele um, den Volk und Stände 2012 […]

20. Februar 2019
...
Neue Steuersparmöglichkein für Unternehmen

Zwischenzeitlich haben alle Kantone neue interessante Steuersparmöglichkeiten eingeführt, welche seit diesem Jahr zur Verfügung stehen. Dies als Folge der Eidgenössischen Volksabstimmung im 2019 (STAF).Bei der Direkten Bundessteuer ändert sich nichts. WAS IST NEU AUF KANTONSEBENE? Abschaffung von Steuerprivilegien Die privilegierte Besteuerung von Holdinggesellschaften, gemischten Gesellschaften und Domizilgesellschaften entfällt. Dies bedeutet, dass diese Gesellschaften ab 01.01.2020 […]

28. November 2020
...
Bundesgesetz über die Steuervorlage 17: Update

Der Deal mit Steuerreform und AHV kommt in den Schlussabstimmungen ohne Überraschungen durch. Nationalrat und Ständerat haben in den Schlussabstimmungen der Herbstsession keine Überraschungen produziert und dem Geschäft zugestimmt. Der Ständerat sagte Ja mit 39 zu 4 Stimmen, der Nationalrat sagte Ja mit 112 zu 67 Stimmen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass es zu […]

8. November 2018
...
Kantonale Abstimmung: Teilrevision des Steuergesetzes Im Kanton Nidwalden

Ausgangslage und Abstimmung vom 27. September 2020 Aufgrund eines konstruktiven Referendums Ende 2019 betreffend der Senkung des Gewinnsteuersatzes, kam die Umsetzung des Landrates am 27. September 2020 zur Abstimmung. Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben der Vorlage des Landrates mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 59.4 Prozent zugestimmt und bestätigt. Das revidierte Steuergesetz soll per 1. Januar 2021 in Kraft […]

28. September 2020
...
Weitere empfohlene Beiträge
Einkommenssteuern: wird der Steuerabzug für die Säule 3a ausgebaut?

Ausgangslage Seit dem Jahr 1972 ist die individuelle Vorsorge als dritte Säule des schweizerischen Dreisäulenkonzepts der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Bundesverfassung verankert. Die 3. Säule wird in zwei Bereiche unterteilt: Säule 3b: die freie Selbstvorsorge Diese besteht aus dem persönlichen Sparen, Lebensversicherungen etc. Es besteht keine steuerliche Privilegierung. Säule 3a: die gebundene Selbstvorsorge […]

16. September 2019
...
Unternehmenssteuern: Steuerpläne der OECD bedeuten Erosion des Wettbewerbs

Credo des Steuerwettbewerbs Im Nachgang zum deutschen Wirtschaftswunder war das Credo des Wettbewerbs salonfähig. Auch die Konkurrenz zwischen den einzelnen Volkswirtschaften gehörte zum unbestrittenen wirtschaftlichen Repertoire. Die historischen Daten sprechen eine klare Sprache: Wie auf der Ebene der Unternehmen ist auch auf der staatlichen Ebene der Wettbewerb zentraler Treiber für Wachstum und Wohlfahrt. Radikale Modernisierung […]

24. November 2019
...
Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vor der entscheidenden Volksabstimmung

Der AHV-Steuer-Deal kommt am 19.05.2019 vors Volk National- und Ständerat haben in der Herbstsession 2018 der Gesetzesvorlage zugstimmt. Mehrere links-grüne Komitees haben zusammen 60’749 gültige Unterschriften gegen die Gesetzesvorlage gesammelt und im Januar 2019 der Bundeskanzlei eingereicht. Das Referendum gegen die Vorlage ist zustande gekommen. Die Vorlage wird am 19.05.2019 zur Volksabstimmung gelangen. Ausgangslage: Die […]

27. März 2019
...
Weitere empfohlene Beiträge
Ab 2019 sind Lotto- und Toto-Gewinne bis 1 Million Franken steuerfrei

In der Volksabstimmung vom 10.06.2018 hatte sich das Volk für das neue Geldspielgesetz entschieden. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind am 01.01.2019 in Kraft getreten. Das neue Geldspielgesetz ersetzt das Spielbankengesetz aus dem Jahre 1998 und das Lotteriegesetz aus dem Jahre 1923. Das neue Gesetz setzt den Verfassungsartikel über Geldspiele um, den Volk und Stände 2012 […]

20. Februar 2019
...
Steuervorlage 17

Knappe Zustimmung der WAK-N Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats konnte die Detailberatung der Steuervorlage 17 abschliessen. Die Kommission hat am 3. September 2018 getagt. Einzig beim Kapitaleinlageprinzip beantragt die Kommissionsmehrheit eine Änderung gegenüber dem Entwurf des Ständerats. Die Kommission hat das Gesetz in der Gesamtabstimmung äusserst knapp mit 12 zu 11 Stimmen […]

5. September 2018
...
Sie haben Fragen?